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Langfristig soll das Unternehmen eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen werden. Da es diese Form noch nicht gibt, die passenden Gesetze dafür noch nicht verabschiedet worden sind, müssen wir mit der Anmeldung noch warten.
Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode wurde folgendes vereinbart:
"Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen.“ (Zeilen 2816–2819). ¹